Informationen

Vielen Menschen und Familien unserer Samtgemeinde reicht das monatliche Einkommen nicht zur Deckung von Unterhalts- und Lebenshaltungskosten. Die Barnstorfer Tafel hat sich zum Ziel gesetzt, bedürftige Menschen und Familien mit der Abgabe von Lebensmitteln zu unterstützen.

Gespendete Lebensmittel?

Die gespendeten Lebensmittel stammen überwiegend von Einzelhändlern und Landwirten aus unserer Region. Dabei handelt es sich um Übermengen, Waren mit beschädigter Verpackungen, oder Waren, deren Mindesthaltbarkeitsdatum nahezu erreicht oder überschritten ist.

Begutachtung?

Sämtliche gespendeten Lebensmittel werden von unseren Helfern begutachtet, bevor sie an unsere Kunden abgeben werden. Die Kunden sind jedoch auch selbst aufgefordert, die Lebensmittel vor dem Verzehr nochmals auf Unbedenklichkeit zu überprüfen.

Abgabe an Kunden?

Die Ausgabe der Lebensmittel erfolgt am Dienstagnachmittag an berechtigte Personen. Die Waren müssen von den Kunden selbst noch einmal geprüft und möglichst schnell verbraucht werden. Die Tafel übernimmt keine Haftung.

Wie erhalte ich einen Berechtigungsschein?

Durch Nachweis z.B. des Arbeitslosengeld II -Bescheides, Vorlage des Grundsicherungsbescheides, Grundsicherung im Alter, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Jeden Dienstagmorgen zwischen 10 - 11.30 Uhr in der Tafel.

Bitte beachten Sie: Es ist nur eine Unterstützung und keine Grundsicherung mit Lebensmitteln möglich ! Darüber hinaus werden nur Waren an Personen mit einem gültigen Nachweis staatlicher Sozialleistungen (außer Wohngeldbezug) herausgegeben!  Die Lebensmittelausgabe ist eine freiwillige Leistung der Tafel Barnstorf. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Tafel Barnstorf behält sich zudem individuelle Entscheidungen bei der Ausstellung von Tafelberechtigungen vor.